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Rufnummern

Rufnummernübernahme
(Portierungsprozess): Partnerinformation Artikel validiert

1. Einleitung

Das Thema "Rufnummern-Portierung" ist ein durchaus "spezielles".  Schon kleinste Fehler beim Ausfüllen der Dokumente/Vertrages des Anbieters führen zu Ablehnungen und Verzögerungen. Deshalb ist die korrekte Beantragung einer Rufnummernübernahme von größter Bedeutung. Nachfolgend erfahren Sie, welche Dokumente wann nötig sind und wie diese richtig ausgefüllt werden. Wenn man sich daran hält, sollte einer erfolgreichen Vorabstimmung nichts mehr im Wege stehen.

2. Kurzbeschreibung

Der Portierungsprozess (Rufnummernübernahme/Rufnummernmitnahme) ist eine vom Gesetzgeber definierte Prozessfolge, die sämtliche Vorgänge einer Übertragung bzw. Wechsels von Rufnummern und/oder technischen Ressourcen zwischen Endkundenvertragspartnern regelt. Um Probleme bei der Portierung (also z.B. Rufnummernmitnahme) beim Anbieter zu vermeiden, ist es wichtig, alle dafür nötigen Dokumente und Verträge korrekt auszufüllen und vertragsrelevanten Aspekte zu kennen. In dieser Anleitung finden Sie alle Details und Informationen, die für die erfolgreiche Beantragung einer Rufnummernportierung erforderlich sind. 

3. Abkürzungsverzeichnis

Im Rahmen eines Portierungsprozesses/Wechsel von Rufnummern (auch Mobilfunk & Handy) werden vom Anbieter immer wieder Kürzel verwendet (u.a. auf den Formularen, Dokumenten und Verträgen). Die wichtigsten Abkürzungen:

  • EKP: Endkundenvertragspartner (jeder  Anbieter, der über einen gültigen Vertrag mit dem Endkunden verfügt – also sowohl der noch aktuelle Anbieter als auch der zukünftige Anbieter, bei dem bereits ein Vertrag zur Übernahme unterschrieben wurde)
  • EKPabg.: Abgebender Endkundenvertragspartner (bisheriger Anbieter, der z.B. eine Telefonummer zur Übernahme freigeben muss)
  • EKPauf.: Aufnehmender Endkundenvertragspartner (neuer Anbieter, zu dem z.B. eine Telefonnummer übergeben werden muss) 
  • MSN: Die Multiple Subscriber Number (Einzelrufnummern), kurz auch einfach nur MSN genannt, ist ein Merkmal des ISDN-Basisanschlusses. Ein sogenannter MSN-Anschluss kann bis zu 10 Einzelrufnummern beinhalten
  • DUWA: Ein Anlagenanschluss besteht (im Gegensatz zu einem MSN-Anschluss) immer aus einer sogenannten Stammnummer, einer Abfragestelle und einem Durchwahl-Block (z.B. von 00-99) 
  • TVS: Terminverschiebung 
  • KUE-MRN: Kündigung MIT Rufnummernübernahme (Anbieterwechsel soll vollzogen werden, aber die bisherige Rufnummer wird weiter genutzt)
  • KUE-ORN: Kündigung OHNE Rufnummernübernahme (es wird eine neue Rufnummer zugeteilt) 
  • RRNP: Reine Rufnummernportierung (z.B., wenn eine bisherige Rufnummer nachträglich, also nach einer bereits vollzogenen Kündigung, doch übernommen werden soll (da die „alte“ Nummer im Normalfall noch innerhalb von 3 Monaten reaktivierbar ist)
  • AT: Arbeitstage (hierzu zählen keine bundeseinheitlichen Feiertage und Wochenenden)

4. Grundsätzliches zum Thema Rufnummern-Portierung 

Der Portierungsprozess (Rufnummernübernahme/Rufnummernmitnahme) ist eine vom Gesetzgeber definierte Prozessfolge, die sämtliche Vorgänge einer Übertragung von Rufnummern und/oder technischen Ressourcen zwischen Endkundenvertragspartnern regelt.

Die Abfolge der Prozessschritte ist immer gleich. Für Anfragen und Rückantworten, inklusive möglicher Zustimmungs- und Ablehnungsgründe, wurden vom Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht. Insbesondere die Bearbeitungsfristen sind genau definiert und für alle Marktteilnehmer identisch.

Die Deutsche Telefon Standard setzt die vorgegebenen Parameter zuverlässig um und leistet so ihren Beitrag für einen reibungslosen Ablauf. Bei Fristverletzungen anderer Marktteilnehmer leitet die Deutsche Telefon Standard die dafür vorgesehenen Eskalationsschritte ein. Durch ein hohes Maß an Standardisierung in den Abstimmungsprozessen wird aber versucht, die Häufigkeit von Eskalationsfällen zu minimieren.

Der Abstimmungsprozess kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen:

  • Abstimmung der Portierung via Fax (diesen Weg nutzt der Großteil des Marktes)
  • Abstimmung der Portierung via elektronischer Schnittstelle

Die Deutsche Telefon Standard prozessiert Portierungen (z.B Rufnummernmitnahme) bereits mit mehreren Anbietern via Schnittstelle. In einigen Wochen bzw. Monaten wird zu allen relevanten Marktteilnehmern eine Schnittstelle aufgebaut sein, um den Portierungsprozess weiter zu vereinfachen und unnötige Verzögerungen (z.B. durch schlecht lesbare Faxe) zu vermeiden.

Durch die genauen Definitionen wird ein Rahmen geschaffen, der allen Marktteilnehmern eine einheitliche Bearbeitung eines Wechsels ermöglichen soll. Sie als Partner können hierzu einen wertvollen Beitrag leisten: Füllen Sie bitte die Portierungsformulare immer mit größter Sorgfalt aus.

Nutzen Sie daher die Informationen aus diesem Dokument und nehmen Sie sich die Zeit für eine gründliche Prüfung. Die Zufriedenheit Ihrer Kunden und der geringere Aufwand im weiteren Portierungsprozess wiegen die investierte Zeit mehr als auf.

Sollten Sie bei Neu-Vertrag bzw. Wechsel Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Auftragsbearbeitung der Deutschen Telefon Standard gerne mit Rat und Tat zur Seite.

5. Welche Portierungsarten gibt es?

5.1 Geschäftsvorfall 1: Rufnummern-Portierung mit gleichzeitiger Kündigung des Anschlusses (KUE-MRN)

Dieser Geschäftsvorfall /Neu-Vertrag stellt den Regelauftrag dar. Über diesen Prozess kann auch eine technische Ressource übernommen werden (Übernahme der DSL Leitung). Durch Einschränkungen der großen Anbieter ist dies aktuell nur auf vorherige Anfrage bei der DTS möglich und auch nur für ADSL und SDSL Leitungen.

5.2 Geschäftsvorfall 2: Kündigung mit Übernahme der technischen Ressource OHNE Portierung der Rufnummer (KUE-ORN)

Dieser Geschäftsvorfall kann genutzt werden 

  • im Falle einer reinen Kündigung des Vertrages beim Voranbieter;
  • um eine technische Ressource (DSL Leitung) zu portieren (Wechsel) und gleichzeitig den Anschluss beim Voranbieter zu kündigen. Eine Rufnummer wird dabei nicht portiert.

Hinweis: Die Übernahme einer technischen Ressource ist durch Beschränkungen der großen Netzbetreiber nur in manchen Fällen möglich. Dies muss im Vorfeld mit der Auftrags- bearbeitung der Deutschen Telefon Standard besprochen werden. Für übernommene DSL Leitungen können bei der DTS nur ADSL oder SDSL Leitungen bestellt werden.

5.3 Geschäftsvorfall 3: Reine Rufnummern-Portierung ohne Kündigung beim Voranbieter (RRNP)

Dieser Geschäftsvorfall

  • wird genutzt, wenn der Anschluss beim Voranbieter bereits abgeschaltet ist (Kündigungsdatum des Vertrages liegt bereits in der Vergangenheit);
  • muss genutzt werden, um einzelne MSNs aus einem bestehenden Anschluss zu portieren.

Hinweis: Kann bei vielen Anbietern nicht genutzt werden, um eine DUWA aus einem Anschluss zu portieren!

6. Portierungsformulare

6.1 Bitte nutzen Sie das richtige Portierungsformular (siehe Abbildung)

Port Blanko total 1

6.2 Wie fülle ich ein Portierungsformular richtig aus? (Wenn eine Nummer zur Deutschen Telefon Standard portiert werden soll)

Port Blanko neu 2

1) Aufnehmender Endkundenvertragspartner (EKPauf.)  =  Deutsche Telefon Standard;

2) Abgebender Endkundenvertragspartner (EKPabg.)  = Name des aktuellen Anbieters;

3) Immer anzukreuzen, wenn der bisherige Vertrag gleichzeitig gekündigt werden soll;

 Hinweis: Auch wenn bereits eine Kündigung beim Voranbieter ausgesprochen und bestätigt wurde (unabhängig ob Eigenkündigung oder Kündigung durch Voranbieter), muss das Kreuz gesetzt werden (ansonsten wird die bestätigte Kündigung aufgehoben). Bei Anlagenanschlüssen (DUWAs) von der Telekom muss immer das Kreuz gesetzt werden.

4) Immer ankreuzen, wenn eine Rufnummer portiert werden soll (bei den Geschäftsvorfällen 5.1 und 5.3);

5) Name des Anschlussinhabers / Firmenname;

 Hinweis: Bei „Name“ muss auf alle Details geachtet werden:

  • Groß- und Kleinschreibung

  • Leerzeichen

  • Worttrennung

  • Aufteilung auf 1te und 2te Zeile (es können max. 30 Zeichen in einer Zeile stehen)

  • 1ste Zeile ist Nummer 5 und 2te Zeile ist Nummer 6.

6) Vorname des Anschlussinhabers bzw. 2te Zeile bei Firmennamen mit mehr als 30 Zeichen;

Wichtig für die Punkte 7) bis 10): Hier bitte die tatsächliche Anschlussadresse eintragen (nicht die Rechnungsadresse):

7) Straße;

8) Hausnummer;

9) Postleitzahl (muss zur Ort-Vorwahl passen);

10) Stadt;

11) Ankreuzen bei MSNs, wenn sämtliche MSNs portiert werden sollen;

Hinweis: Es wird empfohlen, immer alle MSN einzutragen die auch portiert werden sollen. Verlassen Sie sich nicht auf die abgebenden EKPs, dass sie alle MSN zur DTS portieren.

12) Vorwahl muss immer ausgefüllt sein;

Hinweis: Vorwahl und PLZ der Anschlussadresse müssen zusammenpassen.

13) Hier müssen alle MSNs eingetragen sein, die portiert werden sollen. Es können max. 10 MSNs einem Anschluss zugeordnet sein;

 Hinweis: Alle genannten MSNs müssen dem Anschluss zugeordnet sein; Wenn der Kunde mehrere Anschlüsse hat, dann mehrere Portierungsformulare ausfüllen.

14) Stammnummer des Anlagenanschlusses;

15) Abfragestelle ist i.d.R. immer eine einstellige Zahl und immer die erste Zahl vom Block-Beginn (z.B.: Bei einem Rufnummerblock  60-99 ist die Abfragestelle die 6);

16) Block-Beginn;

17) Block-Ende;

18) Ort und aktuelles Datum;

19) Unterschrift des Anschlussinhabers (wenn es mehrere Anschlussinhaber gibt, müssen alle Anschlussinhaber unterschreiben) und Firmenstempel muss gesetzt werden;

20) Ist NUR auszufüllen, wenn der Anschluss bereits gekündigt wurde und eine Kündigungs-  bestätigung schriftlich vorliegt. Dann tragen Sie hier bitte das bestätigte Kündigungsdatum und reichen die Kündigungsbestätigung bei der DTS mit ein.

6.2.1 Wie fülle ich ein Portierungsformular richtig aus (Geschäftsvorfall 1)?

Formular mit Portierung und Kündigung für MSNs:

GF 1 MSN 3

Formular mit Portierung und Kündigung für DUWAs:

GF 1 DUWA 4

6.2.2 Wie fülle ich ein Portierungsformular richtig aus (Geschäftsvorfall 2)?

Formular Kündigung mit Übernahme der technischen Ressource (Angabe MSN):

GF 2 MSN 5

Formular Kündigung mit Übernahme der technischen Ressource (Angabe DUWA):

GF 2 DUWA 6

6.2.3 Wie fülle ich ein Portierungsformular richtig aus (Geschäftsvorfall 3)?

Formular reine/nachträgliche Portierung der Rufnummer OHNE Kündigung für MSNs:

GF 3 MSN 7

Formular reine/nachträgliche Portierung/Rufnummernmitnahme der Rufnummer OHNE Kündigung für DUWAs:

GF 3 DUWA 8

7. Wie vermeide ich Fehler bei Portierungen?

  • Gleichen Sie im Vorfeld sämtliche Vertrags-Daten des Anschlussinhabers und der Anschluss-Adresse mit dem Voranbieter ab. Bitte achten Sie dabei auf alle Details (Leerzeichen, Groß-/Klein-Schreibung, Kommas, „und“ oder „&“ etc.).
  • Gleichen Sie Straße, Hausnummer und PLZ immer ab.
  • Gleichen Sie die Rufnummern immer ab.
  • Fragen Sie bei Blöcken den tatsächlichen Block ab (Hinweis: eine Rufnummer hat max. 12 Stellen inkl. Vorwahl
  • Achten Sie auf alle Kreuze.
  • Reichen Sie sauber gescannte Formulare ein.

8. Zustimmungs- und Ablehnungsgründe

8.1 Zustimmungsgründe

  • ZWA = Zustimmung wie Angefragt;
  • NAT = Abweichendes Portierungsdatum;
  • ADA = Zustimmung trotz Fehler in der Adresse (Hausnummer oder Straßenname ist falsch).

8.2 Ablehnungsgründe

  • RNG = Rufnummer stimmt nicht überein. Fehlerursache: Tippfehler in der Rufnummer, MSNs eines anderen Anschlusses sind eingetragen worden, Blockgröße ist falsch, Stammnummer ist falsch, Nummer ist bereits länger wie 65 Arbeitstage abgeschaltet.
  • AIF = Anschlussinhaber stimmt nicht überein. Fehlerursache: Tippfehler im Namen, Aufteilung 1ste Zeile / 2te Zeile, Groß-/ Kleinschreibung.
  • ADF = Anschlussadresse stimmt nicht überein. Fehlerursache: Es muss die genaue Anschlussadresse (nicht die Rechnungsadresse) eingetragen werden.
  • KNI = Kunde nicht identifizierbar. Fehlerursache: Name, Adresse und Rufnummer stimmen nicht überein; eventuell ist der Anschluss länger als 65 Arbeitstage abgeschaltet.
  • WAI = Weitere/r Anschlussinhaber. Fehlerursache: Beim Vertragsabschluss haben mehrere Personen namentlich den Vertrag geschlossen und unterschrieben. Alle diese Personen müssen das Portierungsformular unterschreiben.
  • SON = Sonstiges. Fehlerursache: Grund wird in besonderem Feld mitgeteilt.

9. Terminverschiebungen

9.1 Portierungstermin soll vorgezogen werden

Beispiel:

Heute ist der 01.03 und das Portierungsdatum ist der 01.09. Die Portierung soll auf den 01.07. vorgezogen werden.

Vorgehensweise:

Der Kunde klärt mit dem EKPabg. die vorzeitige Portierung. Der EKPabg. schickt daraufhin eine Storno-Änderung an den EKPauf. und nennt das neue Portierungsdatum. EKPauf. bestätigt die Stornierung und fragt zum neuen Datum an. EKPabg. bestätigt das neue Portierungsdatum.

9.2 Portierungstermin soll nach hinten verschoben werden

Beispiel:

Heute ist der 01.03 und das Portierungsdatum ist der 01.09. Die Portierung soll auf den 01.11. verschoben werden.

Vorgehensweise:

Der EKPauf. schickt dem EKPabg. eine Terminverschiebung mit dem neuen Wunschdatum. Sofern der EKPabg. einverstanden ist, schickt der EKPabg. dem EKPauf. die positive Zustimmung.

10. Stornierungen

10.1 Storno-Änderung

Eine Storno-Änderung wird benötigt, um Änderungen einzureichen und die ursprüngliche Wahrung der Frist zu erhalten.

10.2 Storno-Aufhebung

Eine Storno-Aufhebung wird benötigt, um eine Portierung aufzuheben.

11. Fristen im Portierungsprozess

11.1 Fristen bei einer Vorabstimmung

  • Standard-Vorlaufzeit für Wunsch-Portierungsdatum sind 20 Arbeitstage.
  • Mindest-Vorlaufzeit für Wunsch-Portierungsdatum sind 7 Arbeitstage.
  • Antwort des EKPabg. dauert i.d.R. mindestens 3 Arbeitstage.
  • Mahnung beim EKPabg. kann frühestens nach 5 Arbeitstagen erfolgen.
  • Nachträgliche Rufnummer-Portierungen sind bis 65 Arbeitstagen nach Abschaltung noch möglich. ACHTUNG: Portierung muss innerhalb dieser Zeit erfolgen.

11.2 Fristen bei einer Stornierung

  • Storno-Aufhebungen haben mindestens 3 Arbeitstage Vorlaufzeit zum bestätigten Portierungsdatum.
  • Storno-Änderungen haben mindestens 8 Arbeitstage Vorlaufzeit zum bestätigten Portierungsdatum.
  • Antwortzeit des EKPabg.: 1 Arbeitstag.
  • Mahnung und Eskalation können nach 5 Arbeitstagen seit Anfrage erfolgen.

11.3 Fristen bei einer Terminverschiebung

  • Terminverschiebungen haben mindestens 3 Arbeitstage Vorlaufzeit zum bestätigten Portierungsdatum.
  • Antwortfrist des EKPabg.: 3 Arbeitstage.

11.4 Fristen bei einer Eskalation

  • Standard-Wartefrist bei Eskalationsmeldungen sind 2 Arbeitstage.
  • Antwortfrist des EKPabg. auf Eskalationsmeldungen Stufe 1 und 2: 3 Arbeitstage.

12. Das bestätigte Portierungsdatum ist falsch

Sie haben eine Portierung eingereicht und diese positiv bestätigt bekommen, jedoch ist das genannte Datum aus Sicht des Kunden zu spät (z.B. abweichend von dem möglichen Portierungsdatum auf der Rechnung).

Bitte reichen Sie der DTS schriftlich einen Nachweis ein (als Antwort auf die Bestätigungsmail).

Die DTS reklamiert dann beim Voranbieter das Datum. Bitte beachten Sie, dass es häufig nachvollziehbare Gründe gibt und die bestätigen Daten in der Regel korrekt sind.

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